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Ab 01.04.2009 wurde das bisherige CO2-Gebäudesanierungsprogramm durch die Programme Energieeffizient Bauen, Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Sanieren-Sonderförderung ersetzt. Damit wurden die Förderbedingungen neu strukturiert und verbessert.
Auswirkungen der EnEV2009
Zum 01.10.2009 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV2009) in Kraft.
Was bedeutet dies für die KfW-Förderprogramme?
Die technischen Anforderungen für Kredite und Zuschüsse wurden nicht bzw. nur moderat verschärft.
Hauptanforderungskriterien zur Bestimmung der Energieeffizienz eines Gebäudes sind: - der Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes (Qp) sowie
- der spezifische Transmissionswärmeverlust (Ht') des Gebäudes (Anforderung an die Gebäudehülle).
Beide Kriterien orientieren sich an den Vorgaben für einen Neubau gemäß EnEV2009 (Referenzgebäude).
Die dem Begriff KfW-Effizienzhaus (KfW-EH) angehängte Zahl gibt den einzuhaltenden Primärenergiebedarf des Gebäudes als prozentualen Anteil im Verhältnis zum Referenzgebäude an.
Einen Überblick über die neuen wohnwirtschaftlichen KfW-Programme finden Sie hier [29 KB]
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(Quelle: Auszugsweise www.kfw.de)
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