KfW-Wohnwirtschaftliche Förderprogramme

Ab 01.04.2009 wurde das bisherige CO2-Gebäudesanierungsprogramm durch die Programme Energieeffizient Bauen, Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Sanieren-Sonderförderung ersetzt.
Damit wurden die Förderbedingungen neu strukturiert und verbessert.

Auswirkungen der EnEV2009

Zum 01.10.2009 trat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV2009) in Kraft.

Was bedeutet dies für die KfW-Förderprogramme?

Die technischen Anforderungen für Kredite und Zuschüsse wurden nicht bzw. nur moderat verschärft.

Hauptanforderungskriterien zur Bestimmung der Energieeffizienz eines Gebäudes sind:
- der Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes (Qp) sowie

- der spezifische Transmissionswärmeverlust (Ht') des Gebäudes (Anforderung an die Gebäudehülle).

Beide Kriterien orientieren sich an den Vorgaben für einen Neubau gemäß EnEV2009 (Referenzgebäude).

Die dem Begriff KfW-Effizienzhaus (KfW-EH) angehängte Zahl gibt den einzuhaltenden Primärenergiebedarf des Gebäudes als prozentualen Anteil im Verhältnis zum Referenzgebäude an.


Einen Überblick über die neuen wohnwirtschaftlichen KfW-Programme finden Sie hier [29 KB] .


(Quelle: Auszugsweise www.kfw.de)

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