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1. Beraterzulassung In der KfW-Beraterbörse sind wir nach Prüfung der Zulassungskriterien als Berater für Energieeffizienzberatungen in KMU akkreditiert. Nähere Informationen erhalten Sie in folgendem Beraterprofil.
2. Programmerläuterung
Mit dem "Sonderfonds Energieeffizienz in KMU" bieten das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) und die KfW Förderbank ein Programm, mit welchem die Energieeffizienz von kleinen und mittleren Unternehmen gezielt gefördert wird.
Beratungsleistungen zur Erhöhung der Energieeffizienz werden mit Zuschüssen von bis zu 80 % für die Durchführung unabhängiger und qualifizierter Energieberatungen unterstützt. So werden Anreize geschaffen, Informationsdefizite über betriebliche Energieeinsparpotenziale bei kleinen und mittleren Unternehmen abzubauen.
Die Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen kann mit zinsgünstigen Krediten aus dem ERP-Energieeffizienzprogramm finanziert werden. Gefördert werden Maßnahmen, zur Energieeinsparung bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, maximal 10 Mio. EUR.
2.1 Energieeffizienzberatung
Der Sonderfonds Energieeffizienz in KMU ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen. Das Förderprogramm dient der Überwindung bestehender Informationsdefizite über betriebliche Energieeinsparmöglichkeiten und soll einen Anreiz zur Umsetzung von Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz geben. Bestandteile des Sonderfonds sind die beiden Komponenten "Energieeffizienzberatungen" und "Investitionskredite für Energieeinsparmaßnahmen".
Im Rahmen der "Energieeffizienzberatungen" werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler gewährt. Durch die Beratung sollen Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für Energie und Kosten sparende Verbesserungen gemacht werden.
Die wichtigsten Eckdaten: Förderung von Initial- und Detailberatung
Unternehmen erhalten für die ein- bis zweitägige Initialberatung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % des vereinbarten Tageshonorars (max. 640 EUR pro Beratungstag bei einer maximalen Bemessungsgrenze von 1.600 EUR). Unternehmen erhalten für die Detailberatung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60 % des maximal förderfähigen Tageshonorars (maximal 480 EUR pro Tag), bei einer maximalen Bemessungsgrundlage von 8.000 EUR.
Das maximal förderfähige Tageshonorar bei Initial- und Detailberatung beträgt 800 EUR.
Initial- und Detailberatung können unabhängig voneinander beantragt werden.
Nähere Informationen erhalten Sie hier [990 KB]
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(Quelle: auszugsweise www.kfw.de)
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